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StartGeld und Mikrodarlehen der KfW
StartGeld
Zur Unterstützung von Gründungen mit einem maximalen Investitions- und Betriebsmittelbedarf von 50.000 EUR wurde von der KfW-Mittelstandsbank das Programm StartGeld aufgelegt. Damit können sowohl gewerbliche und freiberufliche Existenzgründungen als auch die Übernahme oder Pacht eines bestehenden Betriebes sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung gefördert werden. Das StartGeld ist obligatorisch mit einer 80%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank ausgestattet. Die Darlehenslaufzeit beträgt maximal zehn Jahre bei bis zu zwei tilgungsfreien Jahren. Nähere Informationen erteilt das Infocenter der KfW-Mittelstandsbank.
KfW Mikrodarlehen
Speziell für Kleinstgründungen hat die KfW-Mittelstandsbank das Förderprodukt Mikro-Darlehen entwickelt. Bis zu 25.000 EUR können Existenzgründer über dieses Darlehensprogramm erhalten und damit, gegebenenfalls unter Hinzufügung eigener Mittel, ihr Vorhaben realisieren. Auch bestehende Unternehmen mit maximal zehn Beschäftigten können dieses Angebot während der ersten drei Jahre nach ihrer Gründung für ihre Investitionen nutzen.
Mit dem Mikro-Darlehen können auch erneute Unternehmensgründungen („Zweite Chance“) finanziert werden, vorausgesetzt, dass Verpflichtungen aus der ersten Gründung das neue Vorhaben nicht belasten. Für das Mikro-Darlehen übernimmt die KfW-Mittelstandsbank grundsätzlich 80% des Kreditrisikos. Die Darlehenslaufzeit beträgt maximal fünf Jahre, davon ist ein halbes Jahr tilgungsfrei.
Für Vorhaben mit besonders geringem Investitionsbedarf (5.000 bis maximal 10.000 EUR) bietet die KfW auch die Variante „Mikro 10“ mit einem vereinfachten Antragsverfahren an.
Nähere Informationen erteilt das Infocenter der KfW-Mittelstandsbank.
Kontakt
KfW-Mittelstandsbank
- Infocenter
- Telefon: 0180 1 241124 (bundesweit zum Ortstarif)
SAB Mikrodarlehen
ESF-Mikrodarlehen für Existenzgründer
Mit dem ESF-Mikrodarlehen erhalten Existenzgründer und junge kleine und mittlere Unternehmen finanziellen Anschub für Investitionen und Betriebsmittel. Für diese Zwecke können Sie in den ersten drei Jahren nach Geschäftsaufnahme ein zinsgünstiges Darlehen über maximal 20.000 Euro direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragen. Voraussetzung: Für Ihr Vorhaben bringen Sie einen Eigenanteil von mindestens 30 Prozent selbst auf.
Antragsberechtigt sind:
- Existenzgründer (natürliche Personen)
- junge kleine und mittlere Unternehmen (KMU) innerhalb einer dreijährigen Gründungsphase
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der SAB unter „Programme“ – „Wirtschaft: Investitionen …“ – „ESF-Mikrodarlehen für Existenzgründer“. Dort kann auch die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung von Existenzgründern durch Gewährung von Mikrodarlehen (Richtlinie ESF-Mikrodarlehen) vom 14. Dezember 2005 heruntergeladen werden. Alternativ finden Sie die Richtlinie beim Saxonia-Verlag.
Kontakt
Sächsische Aufbaubank (SAB)
- Servicecenter Mikrodarlehen
- Telefon: 0351 4910-4950
- Telefax: 0351 4910-4806