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SAB Mikrodarlehen
ESF-Mikrodarlehen für Existenzgründer
Mit dem ESF-Mikrodarlehen erhalten Existenzgründer und junge kleine und mittlere Unternehmen finanziellen Anschub für Investitionen und Betriebsmittel. Für diese Zwecke können Sie in den ersten drei Jahren nach Geschäftsaufnahme ein zinsgünstiges Darlehen über maximal 20.000 Euro direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragen. Voraussetzung: Für Ihr Vorhaben bringen Sie einen Eigenanteil von mindestens 30 Prozent selbst auf.
Antragsberechtigt sind:
- Existenzgründer (natürliche Personen)
- junge kleine und mittlere Unternehmen (KMU) innerhalb einer dreijährigen Gründungsphase
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der SAB unter „Programme“ – „Wirtschaft: Investitionen …“ – „ESF-Mikrodarlehen für Existenzgründer“. Dort kann auch die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung von Existenzgründern durch Gewährung von Mikrodarlehen (Richtlinie ESF-Mikrodarlehen) vom 14. Dezember 2005 heruntergeladen werden. Alternativ finden Sie die Richtlinie beim Saxonia-Verlag.
Kontakt
Sächsische Aufbaubank (SAB)
- Servicecenter Mikrodarlehen
- Telefon: 0351 4910-4950
- Telefax: 0351 4910-4806
GuW-Programm/Unternehmerkredit
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Sachsen (GuW-Programm)/Unternehmerkredit
Das Programm „Gründungs- und Wachstumsfinanzierung“ (GuW-Programm) richtet sich insbesondere an Existenzgründer/-innen, Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe einschließlich der Heilberufe (mit Einschränkung). Gefördert werden damit Existenz- und Unternehmensgründungen sowie Wachstumsinvestitionen.
Sie haben die Möglichkeit, mit zinsgünstigen Darlehen bis zu 100 % der Gesamtinvestitionen zu finanzieren. Der Höchstbetrag der Förderung beträgt in der Regel 2,5 Mio. EUR. Der Freistaat Sachsen verbilligt insbesondere Darlehen für Gründungs- und Wachstumsvorhaben bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch die Gewährung von Zinszuschüssen für die ersten zehn bzw. zwölf Jahre der Darlehenslaufzeit. Im Rahmen des integrierten Förderprogramms „Regionales Wachstum“ können Vorhaben außerhalb der Stadtgrenzen von Dresden und Leipzig mit einem zusätzlichen Zinszuschuss gefördert werden. Bei fehlenden banküblichen Sicherheiten kann im Rahmen der jeweiligen Förderprogramme die Übernahme einer 60%igen GuW-Bürgschaft bzw. GuW-Entlastungszusage durch die Bürgschaftsbank Sachsen oder die Sächsische Aufbaubank – je nach Darlehenshöhe – beantragt werden. Die jeweils aktuellen Zinskonditionen und die Höhe des Zuschusssatzes sind der „Konditionenübersicht“ der SAB zu entnehmen bzw. bei der SAB-Hotline zu erfahren. Die GuW-Darlehen können Sie über Ihre Hausbank bei der Sächsischen Aufbaubank beantragen.
Neben dem GuW-Programm gibt es den Unternehmerkredit der KfW-Mittelstandsbank zu ähnlichen Konditionen, jedoch ohne die Zinsverbilligung durch Landesmittel. Nähere Informationen erteilt das Infocenter der KfW-Mittelstandsbank.
Kontakt
Sächsische Aufbaubank (SAB)
- Servicecenter
- Besucheradresse:
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden - Telefon: 0351 4910-4910
- Telefax: 0351 4910-1015
Förderprogramm "Regionales Wachstum"
Das Förderprogramm "Regionales Wachstum" besteht aus drei Teilprogrammen:
- Gründungs- und Wachstumsfinanzierung – GuW Sachsen (Nr. 05100)
- Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen im Rahmen des integrierten Förderprogramms “Regionales Wachstum“ (Nr. 05390)
- Regionale Kooperationen im Rahmen des integrierten Förderprogramms „Regionales Wachstum“ (Nr. 05081)
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Sächsische Aufbaubank (SAB)
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Pirnaische Straße 9
01069 Dresden - Telefon: 0351 4910-4910
- Telefax: 0351 4910-1015
Straffung der sächsischen Wirtschaftsförderung
Dresden. Die sächsische Wirtschaftsförderung soll entbürokratisiert und mittelstandfreundlicher werden. Einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen CDU und FDP hat heute der Landtag beschlossen. Danach sollen die Förderprogramme auf wachstums- und beschäftigungsfördernde Schwerpunkte konzentriert werden. Neben den üblichen Zuschüssen sollen verstärkt alternative Förderinstrumente wie Bürgschaften, eigenkapitalähnliche Darlehen, stille Beteiligungen oder revolvierende Fonds Berücksichtigung finden. “Grundsätzlich können Subventionen nur zeitlich befristete Selbsthilfe sein, um bestehende strukturelle Nachteile auszugleichen.