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StartGeld
Zur Unterstützung von Gründungen mit einem maximalen Investitions- und Betriebsmittelbedarf von 50.000 EUR wurde von der KfW-Mittelstandsbank das Programm StartGeld aufgelegt. Damit können sowohl gewerbliche und freiberufliche Existenzgründungen als auch die Übernahme oder Pacht eines bestehenden Betriebes sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung gefördert werden. Das StartGeld ist obligatorisch mit einer 80%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank ausgestattet. Die Darlehenslaufzeit beträgt maximal zehn Jahre bei bis zu zwei tilgungsfreien Jahren. Nähere Informationen erteilt das Infocenter der KfW-Mittelstandsbank.
KfW Mikrodarlehen
Speziell für Kleinstgründungen hat die KfW-Mittelstandsbank das Förderprodukt Mikro-Darlehen entwickelt. Bis zu 25.000 EUR können Existenzgründer über dieses Darlehensprogramm erhalten und damit, gegebenenfalls unter Hinzufügung eigener Mittel, ihr Vorhaben realisieren. Auch bestehende Unternehmen mit maximal zehn Beschäftigten können dieses Angebot während der ersten drei Jahre nach ihrer Gründung für ihre Investitionen nutzen.
Mit dem Mikro-Darlehen können auch erneute Unternehmensgründungen („Zweite Chance“) finanziert werden, vorausgesetzt, dass Verpflichtungen aus der ersten Gründung das neue Vorhaben nicht belasten. Für das Mikro-Darlehen übernimmt die KfW-Mittelstandsbank grundsätzlich 80% des Kreditrisikos. Die Darlehenslaufzeit beträgt maximal fünf Jahre, davon ist ein halbes Jahr tilgungsfrei.
Für Vorhaben mit besonders geringem Investitionsbedarf (5.000 bis maximal 10.000 EUR) bietet die KfW auch die Variante „Mikro 10“ mit einem vereinfachten Antragsverfahren an.
Nähere Informationen erteilt das Infocenter der KfW-Mittelstandsbank.
Kontakt
KfW-Mittelstandsbank
- Infocenter
- Telefon: 0180 1 241124 (bundesweit zum Ortstarif)
ESF-Mikrodarlehen für Existenzgründer
Mit dem ESF-Mikrodarlehen erhalten Existenzgründer und junge kleine und mittlere Unternehmen finanziellen Anschub für Investitionen und Betriebsmittel. Für diese Zwecke können Sie in den ersten drei Jahren nach Geschäftsaufnahme ein zinsgünstiges Darlehen über maximal 20.000 Euro direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragen. Voraussetzung: Für Ihr Vorhaben bringen Sie einen Eigenanteil von mindestens 30 Prozent selbst auf.
Antragsberechtigt sind:
- Existenzgründer (natürliche Personen)
- junge kleine und mittlere Unternehmen (KMU) innerhalb einer dreijährigen Gründungsphase
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der SAB unter „Programme“ – „Wirtschaft: Investitionen …“ – „ESF-Mikrodarlehen für Existenzgründer“. Dort kann auch die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung von Existenzgründern durch Gewährung von Mikrodarlehen (Richtlinie ESF-Mikrodarlehen) vom 14. Dezember 2005 heruntergeladen werden. Alternativ finden Sie die Richtlinie beim Saxonia-Verlag.
Kontakt
Sächsische Aufbaubank (SAB)
- Servicecenter Mikrodarlehen
- Telefon: 0351 4910-4950
- Telefax: 0351 4910-4806
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Sachsen (GuW-Programm)/Unternehmerkredit
Das Programm „Gründungs- und Wachstumsfinanzierung“ (GuW-Programm) richtet sich insbesondere an Existenzgründer/-innen, Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe einschließlich der Heilberufe (mit Einschränkung). Gefördert werden damit Existenz- und Unternehmensgründungen sowie Wachstumsinvestitionen.
Sie haben die Möglichkeit, mit zinsgünstigen Darlehen bis zu 100 % der Gesamtinvestitionen zu finanzieren. Der Höchstbetrag der Förderung beträgt in der Regel 2,5 Mio. EUR. Der Freistaat Sachsen verbilligt insbesondere Darlehen für Gründungs- und Wachstumsvorhaben bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch die Gewährung von Zinszuschüssen für die ersten zehn bzw. zwölf Jahre der Darlehenslaufzeit. Im Rahmen des integrierten Förderprogramms „Regionales Wachstum“ können Vorhaben außerhalb der Stadtgrenzen von Dresden und Leipzig mit einem zusätzlichen Zinszuschuss gefördert werden. Bei fehlenden banküblichen Sicherheiten kann im Rahmen der jeweiligen Förderprogramme die Übernahme einer 60%igen GuW-Bürgschaft bzw. GuW-Entlastungszusage durch die Bürgschaftsbank Sachsen oder die Sächsische Aufbaubank – je nach Darlehenshöhe – beantragt werden. Die jeweils aktuellen Zinskonditionen und die Höhe des Zuschusssatzes sind der „Konditionenübersicht“ der SAB zu entnehmen bzw. bei der SAB-Hotline zu erfahren. Die GuW-Darlehen können Sie über Ihre Hausbank bei der Sächsischen Aufbaubank beantragen.
Neben dem GuW-Programm gibt es den Unternehmerkredit der KfW-Mittelstandsbank zu ähnlichen Konditionen, jedoch ohne die Zinsverbilligung durch Landesmittel. Nähere Informationen erteilt das Infocenter der KfW-Mittelstandsbank.
Kontakt
Sächsische Aufbaubank (SAB)
- Servicecenter
- Besucheradresse:
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden - Telefon: 0351 4910-4910
- Telefax: 0351 4910-1015
Das Förderprogramm "Regionales Wachstum" besteht aus drei Teilprogrammen:
- Gründungs- und Wachstumsfinanzierung – GuW Sachsen (Nr. 05100)
- Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen im Rahmen des integrierten Förderprogramms “Regionales Wachstum“ (Nr. 05390)
- Regionale Kooperationen im Rahmen des integrierten Förderprogramms „Regionales Wachstum“ (Nr. 05081)
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Sächsische Aufbaubank (SAB)
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- Telefax: 0351 4910-1015
Viele Fachleute bemängeln viele Fehler und viele Köche verderben den Brei. Aus diesem Grund möchten wir uns nicht dazu hinreißen lassen, mehrere duzend Beiträge zu vergleichen und den Jungunternehmer bei der Erstellung seines Businessplans komplette zu verwirren. Im Folgenden werde die wesentlichen und gröbsten Fehler aufgezeigt, welche für den Einen oder Anderen mehr oder weniger relevant sind. Ziel soll es lediglich sein, Hinweise und Anregungen zu geben. Es liegt ohnehin im Ermessen des Lesers über die Qualität des Geschäftsplanes zu urteilen.
Fehler Nr. 1: Mangelnde persönliche Qualifikationen
Ein typischer Fehler vieler Existenzgründer. Als Gründer muss man sich mit dem auskennen, was man später verkaufen oder anbieten möchte. Ein Existenzgründer, der sich mit dem Verkauf von Waren hauptberuflich beschäftigen möchte, sollte tunlichst im Handel schon einige Erfahrungen gemacht haben. Ein Gründung im Onlinehandel setzt Grundwissen in den Bereichen Internet und Softwareverständnis voraus. Immer wieder erleben wir, dass Existenzgründer sich mit einem Onlineshop selbständig machen wollen, jedoch keinerlei Interneterfahrungen und technisches Verständnis mitbringen.
Fehler Nr. 2: Mangelndes kaufmännisches Wissen
Ein Gründer sollte auch ein Mindestmaß an kaufmännischem und betriebswirtschaftlichem Wissen vorweisen. Das Argument: „Ich hab doch einen Steuerberater.“ ist hier keine Entschuldigung. Der Existenzgründer muss auch ohne den Steuerberater wissen, wie man eine Rechnung schreiben kann oder Einkaufspreise verhandelt und kalkuliert. Das sind nur drei Beispiele für kaufmännisches Handeln, was stets ohne Steuerberater sitzen muss. Das Fachwissen dieser und anderer Themen erfordert ein gewaltiges Maß an Selbstdisziplin und natürlich an Zeit, was ein junger Unternehmer in der Startphase in den seltensten Fällen hat. Daher gehören derartige kaufmännische Grundlagen zum Grundwissen des Unternehmers und keinesfalls zur Einstiegslektüre der Existenzgründung oder zum schnellen Lernen in einem Existenzgründerseminar.
Fehler Nr. 3: Unschlüssige und widersprüchliche Konzepte
Ebenfalls ein häufiger Fehler von Existenzgründern, welcher spätestens in der Präsentation zu ungewollten Missverständnissen führt. Der Leser oder Zuhörer des Konzeptes erkennt die Widersprüche augenblicklich und stellt Fragen, welche beim Gründer zu verwirrenden und unprofessionellen Antworten führen. Somit wird eine Lawine der Unsicherheit beim Gründer losgetreten, die früher oder später den Jungunternehmer überrollt. Daher das Konzept im Vorfeld auf Widersprüche prüfen und etwaige Antworten auf zu erwartende Fragen überlegen. Fangfragen im Vorfeld analysieren und die Präsentationstechnik üben. Hilfreiche Artikel zum Thema Referate halten oder Wie Sie echt und souverän auftreten sowie Technik zum Deuten der Körpersprache sollten selbstverständlich vor der Präsentation studiert werden.
Fehler Nr. 4: Mangelndes Wissen über Markt und Konkurrenz
Dieses Wissen ist für den Existenzgründer von äußerster Wichtigkeit, denn schließlich kann er nur auf Dauer Produkte oder Leistungen verkaufen, wenn eine Nachfrage nach den Produkten oder Dienstleistungen vorhanden ist. Diese Erkenntnisse können nur entstehen, wenn der Markt studiert wurde, sich der Gründer damit befasst und eine so genannte Marktstudie durch Marktforschung erstellt hat. Was wollen die Menschen? Ist mein Produkt oder meine Dienstleistungen für die Kunden überhaupt preislich tragbar? Diese und andere Fragen müssen im Vorfeld beantwortet werden können, um ein gewisses Gespür für Angebot und Nachfrage zu bekommen und selbstverständlich dem Leser des Businessplans darüber zu informieren. Schließlich möchte der Investor wissen, ob überhaupt eine Nachfrage besteht, um das Produkt oder die Dienstleistungen zu monetarisieren?
Fehler Nr. 4: Der „Es wird schon klappen“ – Fehler
Das ist einer der Fehler, welcher gerade in der Startphase die Sinne benebelt. Das sich in den Kopf gesetzte durchzuführen, ohne auf die Umwelt zu achten, raubt häufig den Blick für das Wesentliche. Der Kunde möchte einen Vorteil aus dem Produkt ziehen. Das eingesetzte Kapital muss also weniger Wert sein als der dafür erhaltene Nutzen, denn sonst würde der Kunde einen preislichen Nachteil aus dem Geschäft erfahren. Um diesem Fehler entgegen zu wirken empfiehlt es sich das so genannte „Worst – case – Szenario“ anzunehmen. Das bedeutet, man geht vom schlimmsten Fall aus und rechnet mit diesen Zahlen oder schildert die daraus resultierenden Ergebnisse. Kommt man selbst in dieser absoluten Ausnahmesituation noch zurecht, bestätigt sich das gute Konzept. Der „Es wird schon klappen“ - Fehler ist sehr heimtückisch und vorwiegend bei Leuten zu finden, die bereits in der Vergangenheit in Führungspositionen zu finden waren oder welchen man verantwortungsvolle Aufgaben anvertraut hatte. Sie strotzen vor Selbstbewusstsein und unterschätzen die Existenzgründung und den Markt. Es hat früher geklappt und wird heute auch klappen. Wozu soll ich mich verrückt machen, mit meiner Praxis und meinen Vorkenntnissen? Unterschätzen Sie den Gegner (die Existenzgründung) nicht, Sie haben vorerst nur diesen einen Versuch und diese Chance.
Fehler Nr. 5: Der Rechtschreib- oder Inhaltsfehler
Ein letzter gravierender Fehler bei der Erstellung eines Konzeptes sind falsche Tatsachen oder falsch geschriebene Firmen- oder Personennamen. Nichts ist schlimmer als bereits auf dem Deckblatt enthaltene Rechtschreibfehler. Der Gutachter bekommt so einen falschen ersten Eindruck von dem vielleicht sehr fundierten und aussagekräftigen Businessplan.
Fehler vermeiden, aber wie?
Sicher gibt es noch weitere Fehler bei der Erstellung und Präsentation eines Businessplans. Es ist daher ratsam sein erstelltes Konzept probehalber zu präsentieren und einem fachkundigen Berater vorzustellen. Somit erhält man bereits vor der eigentlichen Präsentation von einem Fachmann ein reales Feedback über die Qualität seines Businessplans und kann diesen ggf. nochmals verbessern.